
Sechs Schritte zum Erfolg
Von der Idee bis zur erfolgreichen Eintragung: Unser sechsstufiger Gründungsprozess begleitet Sie Schritt für Schritt auf dem Weg zur eigenen Genossenschaft. Verständlich, praxisnah und speziell auf die Bedürfnisse unserer Mitglieder zugeschnitten.
Schritt 1:
Gründungsidee auf Eignung prüfen
Passt Ihre Gründungsidee zur Rechtsform Genossenschaft? Finden Sie das ganz einfach hier heraus. Mit dem GenoCanvas können Sie gemeinsam im Team über Ideen nachdenken, sie aus verschiedenen Blickwinkeln beleuchten und sich perfekt auf das erste Gespräch mit unserer Gründungsberatung beim BWGV vorbereiten.
Schritt 2:
Geschäftsplan samt Planungsrechnungen aufstellen
Geben Sie uns einen lebendigen Einblick in Ihre Idee und denken Sie dabei auch an die mögliche Entwicklung der Mitgliederstruktur. Was ist das Ziel Ihrer Genossenschaft? Wie soll der Geschäftsbetrieb aussehen? Welche technische, räumliche und personelle Ausstattung bringen Sie mit? Und wer sind Ihre Mitglieder oder wer soll es werden?
Eine realistische Einschätzung und eine durchdachte wirtschaftliche Planung sind dabei besonders wichtig. Arbeiten Sie mit verschiedenen Szenarien: Was passiert, wenn alles ideal läuft – und was, wenn es einmal schwieriger wird? Der GenoPlan unterstützt Sie dabei mit einem Online-Geschäftsplan, der auf einer bewährten Struktur basiert und Ihnen Schritt für Schritt durch die Planung hilft.
Schritt 3:
Satzung der Genossenschaft festlegen
Ein guter Geschäftsplan ist wichtig – aber genauso entscheidend ist eine rechtssichere Satzung. Sie ist das Fundament Ihrer Genossenschaft: In ihr bringen die Gründungsmitglieder ihren gemeinsamen Willen zum Ausdruck. Die Satzung regelt, welche Aufgabe Ihre Genossenschaft übernimmt, wie sie aufgebaut ist und wie sie funktioniert. Sie schafft die verbindlichen Regeln für das Miteinander und die Struktur Ihrer Organisation. Mit dem Satzungsgenerator können Sie eine Mustersatzung auf Ihre Anforderungen zuschneiden. Für Energiegenossenschaften und kleine Genossenschaften ohne Aufsichtsrat (maximal 20 Mitglieder) finden Sie im Downloadbereich entsprechende Mustersatzungen.

Schritt für Schritt in Richtung Genossenschaft
Schritt 4:
Gründungsversammlung der Genossenschaft durchführen
Die Gründungsversammlung ist ein zentraler Schritt auf dem Weg zur eigenen Genossenschaft. Hier wird das Vorhaben vorgestellt und die Satzung besprochen sowie unterschrieben. Anschließend wählt die Versammlung den Aufsichtsrat, der sich konstituiert und den Vorstand bestellt. Bitte senden Sie uns Satzung und Geschäftsplan vorab zur Prüfung, bevor Sie die Gründungsversammlung durchführen.
Die später verantwortlichen Personen – Vorstand, Aufsichtsrat oder Geschäftsführung – sollten über Fach- und Branchenwissen sowie grundlegende betriebswirtschaftliche Kenntnisse verfügen.
Schritt 5:
Gründungsgutachten beauftragen
Für das Gründungsgutachten benötigen wir einige Unterlagen. Dazu gehören Satzung, Gründungsprotokolle, Geschäftsplan, Planungsrechnungen mit Erläuterungen sowie Lebensläufe der handelnden Personen. Je nach Vorhaben können zusätzliche Verträge oder Gutachten erforderlich sein. Eine vollständige Liste finden Sie unter Downloads.
Vor der Eintragung ins Genossenschaftsregister prüft der BWGV im Rahmen der Gründungsprüfung, ob Risiken für Mitglieder oder Gläubiger bestehen (§ 11 Abs. 2 Nr. 3 GenG). Dabei werden Ihr Vorhaben sowie rechtliche, wirtschaftliche und personelle Aspekte bewertet.
Schritt 6:
Eintragung der Genossenschaft beantragen
Danach können Sie die Genossenschaft über einen Notar beim Genossenschaftsregister zur Eintragung anmelden.