Bürgerwerke eG
Portrait

Digitale Mitgliedergewinnung

31.07.2025
Nico Storz

Seit Januar ist der digitale Beitritt in eine Genossenschaft möglich. Als Dachgenossenschaft fördern die Bürgerwerke eG die neue Chance der Mitgliedergewinnung.

Der digitale Beitritt ist eine großartige Möglichkeit, neue Mitglieder für die eigene Genossenschaft zu gewinnen und damit deren Wachstum anzukurbeln. Noch 2024 war es notwendig, dass jedes neue Mitglied einer Genossenschaft den Antrag ausdruckt, unterschreibt und zur Post bringt – und die Genossenschaft auf dem gleichen Weg den Beitritt bestätigt. Da viele Haushalte heute keinen eigenen Drucker mehr besitzen, war allein dies eine große Hürde. Seit Januar 2025 ist dieser Schritt nun nicht mehr nötig. Der Beitritt zu einer Genossenschaft ist grundsätzlich bequem und mit wenigen Klicks auf dem Smartphone möglich – vom Sofa aus, in der Bahn oder auch direkt auf einer Informationsveranstaltung der Genossenschaft. Ein großer Schritt für die Rechtsform. Als bundesweite Dachgenossenschaft für Energiegenossenschaften bieten die Bürgerwerke eG kleinen und mittleren Energiegenossenschaften die Möglichkeit, die neuen Wachstumschancen ohne eigene Programmierkenntnisse und Rechtsberatung umzusetzen.

geno-beitritt.de: Gemeinsames Tool im Verbund

„Unter dem Dach der Bürgerwerke eG haben sich bundesweit über 135 Energiegenossenschaften zusammengeschlossen – viele davon arbeiten mit einer einfachen Mitgliederverwaltung“, erläutert Kai Hock, Vorstand der Bürgerwerke, die Ausgangssituation. Eigentlich bieten die Bürgerwerke mit Sitz in Heidelberg Genossenschaften Unterstützung beim Vertrieb von Bürger-Ökostrom an Endkundinnen und Endkunden oder beim Bau von PV-Freiflächenanlagen an. Doch um Menschen von der Energiewende zu begeistern, ist die Gewinnung neuer Mitglieder mindestens genauso wichtig: Aus diesem Grund bieten die Bürgerwerke ein zentrales Beitrittstool für alle ihre Mitgliedsgenossenschaften. „So muss sich nicht jede Genossenschaft Gedanken über rechtssichere und datenschutzkonforme Kommunikationswege machen“, betont Hock die Vorteile einer zentralen Lösung. Auch komplexere Aufgaben wie die Umsetzung eines SEPA-Lastschrifteinzugs für die Anteile lassen sich im Verbund einfacher lösen. Das Tool kann für jede Genossenschaft individualisiert werden und als Button oder HTML-Element (Iframe) auf der eigenen Internetseite eingebunden werden. Das Ausfüllen des Antrags benötigt nur wenige Daten, die man in aller Regel im Kopf hat. Die Daten der neuen Mitglieder werden schließlich datenschutzkonform übermittelt und den Genossenschaften als PDF- und CSV-Datei zur Verfügung gestellt.

Zentrale Gewinnung neuer Mitglieder

Über die eigene Mitgliederakquise der lokalen Genossenschaft hinaus bietet das digitale Tool der Bürgerwerke weitere Möglichkeiten: „Ob über soziale Medien, in Kundengesprächen oder über unsere Öffentlichkeitsarbeit: Wir erhalten täglich Anfragen von Menschen aus ganz Deutschland, die sich an einer Energiegenossenschaft beteiligen möchten“, ergänzt Hock. Neben der Einbindung des Tools auf den eigenen Webseiten der Energiegenossenschaften haben die Bürgerwerke mit der Seite www.geno-beitritt.de deshalb die Möglichkeit geschaffen, dass sich Menschen auf Basis ihrer Postleitzahl die nächstgelegenen Genossenschaften anzeigen lassen – und direkt Mitglied werden. Dadurch wird für Interessenten der Beitritt in eine passende Genossenschaft vereinfacht und der Aufwand auf beiden Seiten deutlich reduziert. „Unsere Vision ist es, alle Menschen von der genossenschaftlichen Energiewende zu begeistern und als Kunde oder Mitglied für lokale Energiegenossenschaften zu gewinnen“ begründet Hock die Motivation der Bürgerwerke.

Beschluss in Aufsichtsrat und Vorstand

Um den digitalen Beitritt zu ermöglichen, ist ein einfacher Beschluss in Aufsichtsrat und Vorstand notwendig. Auch wenn die Satzung einer Genossenschaft noch die Schriftform – damit sind Stift und Papier gemeint – für Beitrittserklärungen vorsieht, besteht bis Ende 2030 eine Übergangsfrist, um mit einem entsprechenden Beschluss den Beitritt in Textform zuzulassen. Bei der Textform sind – anders als bei der Schriftform – auch digitale Erklärungen zulässig. Die Satzung kann nachträglich bei einer der nächsten Änderungen mit angepasst werden.

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Nico Storz, Bereichsleiter Netzwerkmanagement