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Hinweisgebersystem - Meldestelle für Mitglieder

Hinweisgebersystem des BWGV

Transparenz, Integrität und Vertrauen sind Grundpfeiler genossenschaftlichen Handelns. Um diesen Werten gerecht zu werden, stellt der Baden-Württembergische Genossenschaftsverband (BWGV) ein vertrauliches Hinweisgebersystem zur Verfügung. Dieses System richtet sich an Mitarbeitende, Mitglieder, Geschäftspartner und Dritte, die Kenntnis von möglichem Fehlverhalten oder Verstößen gegen geltende Vorschriften innerhalb von genossenschaftlich organisierten Unternehmen oder dem Verband selbst haben.

Warum ein Hinweisgebersystem?

Das Hinweisgebersystem dient dazu, frühzeitig auf mögliche Missstände hinzuweisen – wie zum Beispiel:

  • Verstöße gegen gesetzliche Vorschriften,

  • Verletzungen von internen Richtlinien,

  • Diskriminierung oder unethisches Verhalten,

  • wirtschaftskriminelle Handlungen wie Betrug, Korruption oder Geldwäsche.

Jede eingehende Meldung wird sorgfältig geprüft. Dabei wird sichergestellt, dass die Identität von Hinweisgeberinnen und Hinweisgebern – sofern gewünscht – geschützt bleibt.

Was passiert mit Ihrer Meldung?

Ihre Hinweise werden über ein sicheres Online-Formular entgegengenommen. Sie können anonym bleiben oder freiwillig Kontaktinformationen angeben. Nach dem Absenden erhalten Sie eine individuelle Vorgangsnummer, mit der Sie den Bearbeitungsstand Ihrer Meldung verfolgen oder ergänzende Informationen nachreichen können. Alle Angaben werden streng vertraulich behandelt.

Wer kann Hinweise abgeben?

Das System steht allen offen, die in beruflichem oder sonstigem Zusammenhang mit einem genossenschaftlich organisierten Unternehmen oder dem BWGV stehen – insbesondere:

  • Mitarbeitende,

  • Auszubildende,

  • Kundinnen und Kunden,

  • Geschäftspartner,

  • Lieferanten und Dienstleister,

  • Mitglieder von Genossenschaften.

Ihr Ansprechpartner

Diane HärterRechtsanwältin | Zivil- und Bankrecht allgemein, Datenschutz und IT-Recht
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