Ärzte gründen Genossenschaften als MVZ
Portrait

Landarzt gesucht – Genossenschaft gefunden

22.10.2025
Kora Cygan

Genossenschaften, etwa für Medizinische Versorgungszentren, können Medizinern auf dem Land bessere Arbeitsbedingungen bieten und so die regionale Gesundheitsstruktur stärken.

Die Rahmenbedingungen der medizinischen Versorgung haben sich in den vergangenen Jahren deutlich verschärft. Besonders im Bereich der Fachärzte für Allgemeinmedizin im ländlichen Raum droht in den kommenden Jahren eine große Versorgungslücke. Eingetragene Genossenschaften (eG) bieten hierfür zukunftsweisende Lösungsansätze. Sie punkten bei Fragen der Finanzierung, der Haftungsbeschränkung und der Beteiligung von Kommunen. Zudem ermöglichen sie eine demokratische Struktur, die eine vom Kapital unabhängige Entscheidungsfindung bei strukturellen Fragen sicherstellt.

Genossenschaft als Lösung

Erfahrungen zeigen: Finanzielle Anreize allein führen nicht zu mehr Praxisgründungen. Entscheidend sind gute Arbeitsbedingungen. Viele junge Ärztinnen und Ärzte wollen das wirtschaftliche Risiko nicht allein tragen oder lieber angestellt arbeiten. Eine eG bietet dafür passende Modelle. Auch die Bürokratie verstärkt den Trend zu Gemeinschaftspraxen. Genossenschaften können hier über verschiedene Disziplinen und Versorgungsbereiche hinweg zukunftsweisende Lösungen bieten.

Ärztegenossenschaften im BWGV

Im BWGV ist die Anzahl an Gesundheitsgenossenschaften unterschiedlichster Ausprägung in den letzten Jahren kontinuierlich gestiegen. Neben den genossenschaftlich getragenen medizinischen Versorgungszentren (MVZ eG), die im Folgenden vorgestellt werden, zählen dazu:

Ärztenetze: Zusammenschluss von Ärztinnen und Ärzten zur gemeinsamen Umsetzung politischer Forderungen, Organisation von Fortbildungen oder dem gemeinsamen Einkauf.

Praxisräume: Kommunen und Bürger finanzieren und betreiben als Mitglieder der Genossenschaft beispielsweise ein Ärztehaus vor Ort und vermieten dieses an Ärzte oder medizinische Einrichtungen. So entstehen attraktive Rahmenbedingungen für Ärztinnen und Ärzte.

Notarztversorgung: Mobile Praxen oder mobile ärztliche Notdienste, wobei die teilnehmenden Mediziner Mitglieder der Genossenschaft sind. Diese finanziert die notwendige Ausstattung und koordiniert die Einsätze.

MVZ eG als Alternative

In dieser Form der Zusammenarbeit teilen sich Ärztinnen und Ärzte die Verantwortung für die Praxis. Sie können in Teilzeit arbeiten, den bürokratischen Aufwand verringern und auch als Angestellte tätig sein. Der Austausch mit Kolleginnen und Kollegen ist fester Bestandteil. Dieses Modell ist eine Alternative zu Praxisgemeinschaften oder Berufsausübungsgemeinschaften. Karen Pohl von der Diomedes GmbH, die genossenschaftliche MVZs berät und begleitet, beschreibt es so: „Mit dem Genossenschaftsmodell in der (haus-)ärztlichen Versorgung konnten wir ein Gegenstück zum Investorenmodell in der ambulanten Gesundheitsversorgung aufbauen, das die Gemeinwohlorientierung oder Gemeinnützigkeit anstrebt. Das bedeutet für die Leistungserbringer und Patienten insbesondere: Zurück zur Medizin und patientenzentrierten Versorgung und weg von Bürokratie und Gewinnorientierung.“

In einer MVZ eG arbeiten mindestens zwei Ärztinnen oder Ärzte im Umfang einer Zulassung – einer davon übernimmt als ärztlicher Leiter mindestens eine halbe Stelle. Die Genossenschaft kann einen Geschäftsführer und Verwaltungspersonal einstellen. Kaufmännische Leistungen können bei Partnern wie Bürgerbeteiligungsgenossenschaften oder -Dienstleister eingekauft werden. So können bürokratische Erfordernisse ausgelagert werden.

Die Rechtsform der Genossenschaft bietet viele Vorteile, die sie für MVZs besonders attraktiv machen:

  • Sie erfordert in der Regel keine persönlichen Bürgschaften gegenüber der Kassenärztlichen Vereinigung oder Krankenkassen. In der Satzung kann zudem eine Nachschusspflicht ausgeschlossen werden, was die finanzielle Sicherheit der Mitglieder erhöht.

  • Kommunen können sich beteiligen, da die Struktur demokratisch und gemeinwohlorientiert ist.

  • Die Haftung der Mitglieder ist auf ihre Einlage beschränkt.

  • Der Ein- und Austritt ist einfach geregelt und erfordert keinen Notar.

  • Die eG ist vor Übernahmen durch Finanzinvestoren geschützt. Sie dient primär der Förderung ihrer Mitglieder und nicht der Maximierung von Renditen für externe Anteilseigner.

  • Sie ist auf die Förderung ihrer Mitglieder und die Versorgung der Gemeinschaft ausgerichtet.

MVZ eGs sind eine Chance für die Zukunft – sie können Medizinern bessere Arbeitsbedingungen bieten und zugleich helfen, die wohnortnahe Versorgung im ländlichen Raum zu sichern.

Ihre Ansprechpartner

Dr. Annika ReifschneiderMitgliederCenter
Dr. Michael RothMitgliederCenter
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