Portrait

EU will spürbare Erleichterungen

27.08.2025
Louis Pomparew

Die EU-Kommission hat neue Entlastungen auf den Weg gebracht. Genossenschaftsbanken profitieren vor allem von vereinfachten Vorgaben zur Nachhaltigkeitsberichterstattung.

Nachhaltigkeitsberichterstattung

Entsprechend der Richtlinie für die unternehmerische Nachhaltigkeitsberichterstattung (CSRD) sollen künftig nur noch Unternehmen ab 1.000 Mitarbeitenden zur umfassenden Berichterstattung verpflichtet werden. Für den Großteil der Genossenschaftsbanken bedeutet das: keine neue Berichtspflicht. In Baden-Württemberg wären voraussichtlich nur noch vier Institute direkt betroffen. Es liegt nahe, dass auch die neue Bundesregierung zumindest im Zuge der nationalen Umsetzung der CSRD Waren- und Dienstleistungsgenossenschaften praktisch von einer unmittelbaren Berichtspflicht ausnehmen wird.

Freiwillige Berichterstattung

Ein ergänzendes Instrument für nicht-berichtspflichtige Unternehmen ist der VSME-Standard, der speziell für KMUs entwickelt wurde. Er bietet einen freiwilligen, stark vereinfachten Rahmen für die Nachhaltigkeitsberichterstattung. Hiermit können auch Unternehmen, die keine gesetzliche Berichterstattungspflicht haben, mit wenig Aufwand Transparenz gegenüber Geschäftspartnern oder Kunden zeigen.

Entlastung bei EU-Taxonomie-Verordnung

Auch bei der EU-Taxonomie-Verordnung sind deutliche Entlastungen geplant. Meldepflichten sollen vereinfacht und der Aufwand insbesondere für kleinere Finanzinstitute reduziert werden. Für Genossenschaftsbanken bedeutet das mehr Klarheit bei der Einstufung von Finanzierungen – ohne zusätzliche Berichtslasten.

Entlastung durch geänderte Lieferkettenrichtlinie

Die geplanten Änderungen der europäische Lieferkettenrichtlinie (CSDDD) sehen vor, dass Unternehmen künftig nur noch direkte Zulieferer auf Nachhaltigkeitsrisiken prüfen müssen. Dies entlastet auch viele mittelständische Kunden von Genossenschaftsbanken. Der Koalitionsvertrag zwischen CDU/CSU und SPD sieht zudem vor, das nationale Lieferkettengesetz zunächst aufzuheben und durch die EU-Regelung zu ersetzen – ein weiterer Schritt Richtung Vereinfachung. Die Vorschläge befinden sich noch im Gesetzgebungsverfahren. Doch die Richtung stimmt: Weniger Pflicht, mehr Praxisnähe – und ein regulatorischer Rahmen, der zu Genossenschaftsbanken passt.